Notdienst in Schleswig-Holstein
Der tierärztliche Notdienst wird seit dem 03. 01.2022 in Schleswig-Holstein zentral geregelt.
04818 – 5823998 oder „tiernotdienst.sh“
Notfallpatienten werden grundsätzlich angenommen – es sei denn, es sind bereits viele Notfallpatienten vor Ort oder die logistischen Kapazitäten sind erschöpft.
In diesem Fall verweisen wir Sie an den Notdienst, die umliegenden Kollegen oder an die umliegenden Kleintierkliniken.
Wir bitten, sofern möglich, um telefonische Vorankündigung und um einen freundlichen respektvollen Umgang mit uns.
Notdienstgebühr in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden zum 14. Februar 2020 durch die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ u.a. um eine sog. „Notdienstgebühr“ ergänzt. Diese soll dazu beitragen, daß es Tierärzten in Zukunft möglich bleibt, für Sie und Ihre Tiere auch bei Notfällen in der Nacht und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit und Sonn- und Feiertagsarbeit gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu. Die höheren Kosten im Notdienst konnten bisher im erlaubten GOT-Rahmen nicht über eine höhere Abrechnung erwirtschaftet werden und waren daher für Ihre Praxis nicht kostendeckend.
Was ändert sich für Sie?
Die Neufassung der GOT enthält nun einen neuen Paragraphen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“. Dieser regelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
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- Es muß eine pauschale „Notdienstgebühr“ bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten in Höhe von 50,- Euro berechnet werden.
- Zusätzlich muß für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.
Wann handelt es sich um Notdienst?
Zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten, regelt die GOT mit genauen Zeitangaben:
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- täglich von 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (Nacht),
- von freitags 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr des jeweils folgenden Montags (Wochenende) sowie
- von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertags.
=> Weitere Info zur GOT finden Sie unter www.bundestierärztekammer.de (Rubrik „Für Tierhalter“/“GOT“)
=> Weitere Infos zum Notdienst finden Sie unter www.bundestierärztekammer.de (Rubrik: „Für Tierhalter“/“Tipps für Tierhalter“ / „Notdienstflyer“)
CORONA-VIRUS:
Es gelten weiterhin die allgemein und aktuell gültigen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus.
Wir möchten weiter für Sie da sein, bitte beachten Sie die Hinweise. Vielen Dank!